Lange Lebensdauer – ca. 60.000 Scanvorgänge pro Tag
Viele innovative Funktionen
Egal, ob Sie die Scanmöglichkeiten in Ihrem Büro verbessern oder als Scandienstleister höchste Serviceniveaus bieten möchten – der DR-X10C ist Ihren Anforderungen gewachsen. Freuen Sie sich auf Höchstgeschwindigkeiten, garantierte Zuverlässigkeit und hochwertige Ergebnisse von gleichbleibender Qualität.
Hohe Produktivität Was auch immer Sie scannen, der DR-X10C ist dafür konzipiert, Ihre Aufträge mit maximaler Effizienz zu verarbeiten. Der A3-Scanner DR-X10C kann 100 Seiten Schwarzweiß-, Graustufen- und Farbdokumente pro Minute verarbeiten. Außerdem besteht kein Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auflösungen von 200 dpi und 300 dpi, und bei Scans im Querformat erhöht sich die Geschwindigkeit auf unglaubliche 128 Seiten pro Minute (A4). Optimieren Sie die Verarbeitungsgeschwindigkeiten noch weiter – mit Funktionen wie automatischer Farberkennung, Erkennung der Textausrichtung und Überspringen leerer Seiten.
Bildqualität Wenn die Bildqualität an erster Stelle steht, kommt der DR-X10C mit einer optischen Auflösung von 600 dpi und zahlreichen Bildverbesserungsfunktionen voll zur Geltung. Funktionen wie Textverbesserung, Unterdrückung von Durchscheinen, Unterdrückung des Moiré-Effekts und Farb-Dropout gewährleisten eine bessere Lesbarkeit Ihrer gescannten Dokumente. Zur Vermeidung von Staubansammlung und Verschlechterung der Bildqualität verwendet der DR-X10C eigene Lüfter und ein spezielles Wischblatt, um das Scanner-Glas nach jedem gescannten Dokument zu reinigen. Dieses staubfreie Scansystem gewährleistet eine gleichbleibend exzellente Bildqualität, verringert die Reinigungszeit und steigert die Gesamtproduktivität. Der DR-X10C ist außerdem mit einem speziellen Sensor zur genauen Bestimmung der Seitengröße und Schräglagenkorrektur ausgestattet.
Bekannte Zuverlässigkeit Die aktive Drehmomentsteuerung ermöglicht zuverlässiges Einziehen und Trennen zahlreicher Medien, indem das Drehmoment der Trennwalze für eine optimale Trennung auch empfindlicher und dünner Dokumente elektronisch angepasst werden kann. Drei separat gesteuerte Ultraschallsensoren sorgen für eine präzise Erkennung von Doppelblatteinzügen und minimieren somit das Risiko von Datenverlust. Mit dem innovativen Doppelblatteinzug-Wiederholsystem werden Dokumente automatisch ohne Eingreifen des Benutzers erneut eingezogen.
Zusätzliche Kontrolle Die leistungsfähige CapturePerfect-Software ist im Lieferumfang des DR-X10C enthalten. Zu optional erhältlichem Zubehör zählen Pre-Imprinter, Post-Imprinter, Barcode-Modul, Patchcode-Reader und das optionale Kofax-Schnittstellenmodul.
1 Jahr Bring-In Garantie für ausgewählte Dokumentenscanner der Canon Deutschland GmbH
Die
Canon Deutschland GmbH (Canon) gewährt kostenfreie 1 Jahr Bring-In
Garantie für die folgenden Canon Dokumentenscanner, die ab dem
01.01.2009 in Deutschland verkauft wurden: ScanFront 220/P, ScanFront
300/P, DR-3080CII, DR-4010C, DR-5010C, DR-6010C, DR-6050C, DR-7090C,
DR-7550C, DR-7580, DR-9050C, DR-9080C und DR-X10C.
Falls Sie
unseren Garantieservice für diese Produkte in Anspruch nehmen wollen,
beachten Sie bitte unsere nachstehend festgelegten Garantiebestimmungen.
Garantiebestimmungen für 1 Jahr Bring-In Garantie
Canon
gewährleistet die Mängelfreiheit der Produkt-Hardware innerhalb der
Garantiezeit. Sollte während dieser Zeit ein Mangel an der
Produkt-Hardware auftreten, wird dieser von Canon kostenlos behoben.
Dabei werden nur solche Mängel unter dieser Garantie anerkannt, die auf
Material- bzw. Herstellungsfehler, nicht aber auf Verschleiß
zurückzuführen sind. Die Garantiereparatur wird nur gegen Vorlage der
Originalrechnung/Kaufquittung erbracht. Canon behält sich das Recht vor,
das mangelhafte Produkt gegen ein gleichwertiges Produkt
auszutauschen, das dieselbe oder eine vergleichbare Qualität wie das
mangelhafte Produkt hat, anstatt das mangelhafte Produkt zu reparieren.
Alle ersetzten Produkte und Teile werden Eigentum von Canon.
1. Garantiezeit Die
Garantiezeit beträgt ein Jahr ab dem Kaufdatum. Ansprüche aus der
Garantie verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Käufers.
2. Inanspruchnahme der Garantie Die
Reparatur erfolgt durch Canon oder einem autorisierten Partner.
Anfallende Kosten für den sicheren Transport des Produktes zur
Canon-Servicestelle und zurück werden vom Käufer getragen.
Garantieansprüche können nur in Deutschland (ohne Inseln) geltend
gemacht werden und müssen über die Canon RCC Germany, Service Center
Dokumentenscanner, Siemensring 90–92, 47877 Willich abgewickelt werden.
3. Räumlicher Geltungsbereich Die Garantie gilt nur für in Deutschland gekaufte Produkte.
4. Garantieausschlüsse Die Garantie von Canon umfasst nicht:
Regelmäßige Überprüfungen, Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen nach normalem Verschleiß (z. B.Transportrollen);
Behebung von Software-Fehlern jeder Art;
Behebung von Defekten, die durch Änderungen an dem Produkt ohne Genehmigung von Canon verursacht wurden;
Anpassungen
des Produkts an technische und/oder sicherheitstechnische Normen oder
Standards, die deshalb notwendig sind, weil dasProdukt außerhalb
Deutschlands nicht den sicherheitstechnischen Normen oder Standards im
Benutzerland entspricht oder wegen nach dem Kauf erfolgten Änderungen
dieser sicherheitstechnischen Normen oder Standards;
Ersatz von
Schäden, die verursacht werden, weil das Produkt außerhalb des
Einkauflandes nicht den im Benutzerland gegebenen technischen Standards
und Normen entspricht.
Eine Garantiereparatur ist ausgeschlossen, wenn Schäden oder Fehler entstanden sind durch:
Unsachgemäße
Behandlung, übermäßige Benutzung sowie Handhabung oder Bedienung des
Produktes in einer Weise, die mit den in den Bedienungsanleitungen oder
Handbüchern für das Bedienungspersonal und/oder relevanten
Benutzerdokumenten enthaltenen Anleitungen unvereinbar ist, insbesondere
auch falsche Aufbewahrung, Sturz oder starke Erschütterungen;
Korrosion, Schmutz, Wasser oder Sand;
Reparaturen, Änderungen oder Reinigungen, die nicht durch eine von Canon autorisierte Servicestelle durchgeführt wurden;
Anschluss des Produktes an von Canon für diesen Anschluss nicht vorgesehene Geräte;
Unzureichende Verpackung beim Versand des Produktes an die autorisierte Servicestelle;
Unglücksfälle,
Naturkatastrophen und alle anderen Ursachen, die von Canon weder zu
kontrollieren noch vorauszusehen sind, einschließlich, aber nicht
begrenzt auf, Blitzschlag, Wasser, Feuer, Aufruhr und unzulängliche
Lüftungs- und Klimaverhältnisse.
5. Sonstiges Der
Käufer ist dafür verantwortlich, die gesamte Software (wie Dateien und
Programme) zu sichern und vor der Reparatur ein Backup zu erstellen und
die Software nach der Reparatur wieder zu installieren. Es wird vor
Inanspruchnahme der Garantieleistung empfohlen, abnehmbare
Datenspeichermedien oder Zubehörteile zu entfernen, um etwaige Schäden
zu vermeiden. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist noch setzen diese eine neue Garantiezeit
in Gang. Weitere Ansprüche des Käufers gegenüber Canon, die über die
hier genannten hinausgehen, bestehen im Rahmen dieser Garantie nicht.